Spenden und Steuern
Haben Sie schon überlegt, wie sich eine Spende an die Stiftung auch auf Ihre Steuererklärung positiv auswirken kann? Spenden an die Denkmal Stiftung Thurgau sind abzugsberechtigt.
Mit andern Worten: Spenden an die Stiftung als kul-turelle nonprofit Institution sind steuerbefreit. Als natürliche Person können Sie bis zu CHF 8’000.– oder darüber hinaus bis zu 10% des Reineinkommens als Abzug geltend machen. Für juristische Personen sind Abzüge bis zu 20% des steuerbaren Ertrages zulässig. Das sind erfreuliche Perspektiven – für Sie und uns.

Ein Haus in den Händen der Denkmal Stiftung Thurgau
Nehmen wir an, Sie sind stolz auf Ihr kulturhistorisch wertvolles, sorgfältig gepflegtes Haus und möchten es auch für die Zukunft in sicheren Händen wissen. Sprechen Sie mit uns über mögliche Formen der Zukunftssicherung, wir beraten Sie kostenlos und zeigen Wege, auch anhand von ähnlichen Fällen, wie ein gebautes Kulturgut längerfristig angemessen genutzt und erhalten werden kann.