Spenden und Steuern
Haben Sie schon überlegt, wie sich eine Spende an die Stiftung
auch auf Ihre Steuererklärung positiv auswirken kann? Spenden an
die Denkmal Stiftung Thurgau sind abzugsberechtigt.
Mit andern Worten: Spenden an die Stiftung als kul-turelle nonprofit
Institution sind steuerbefreit. Als natürliche Person können
Sie bis zu CHF 8’000.– oder darüber hinaus bis zu 10%
des Reineinkommens als Abzug geltend machen. Für juristische Personen
sind Abzüge bis zu 20% des steuerbaren Ertrages zulässig.
Das sind erfreuliche Perspektiven – für Sie und uns.
Ein Haus in den Händen der Denkmal Stiftung Thurgau
Nehmen wir an, Sie sind stolz auf Ihr kulturhistorisch wertvolles, sorgfältig
gepflegtes Haus und möchten es auch für die Zukunft in sicheren
Händen wissen. Sprechen Sie mit uns über mögliche Formen
der Zukunftssicherung, wir beraten Sie kostenlos und zeigen Wege, auch
anhand von ähnlichen Fällen, wie ein gebautes Kulturgut längerfristig
angemessen genutzt und erhalten werden kann.
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