Fischerhäuser vor der Restaurierung

Fischerhäuser nach der Restaurierung

Lagerhalle in Schönenberg

Freisitz Tägerschen vor 2013

Freisitz Tägerschen vor 2013

Freisitz Süd/Ostfassaden nach Restauration (2019)

Freisitz Westfassade nach Restauration (2019)

Freisitz 1. OG nach Restauration (2019)

Kacheln im Bauteillager

Historische Kleinteile

Schlüssel zur Wunderkammer

Gönner/Spenden

Spenden und Steuern
Haben Sie schon überlegt, wie sich eine Spende an die Stiftung auch auf Ihre Steuererklärung positiv auswirken kann? Spenden an die Denkmal Stiftung Thurgau sind abzugsberechtigt.
Als natürliche Person können Sie bis zu CHF 8’000.– oder darüber hinaus bis zu 10% des Reineinkommens als Abzug geltend machen. Für juristische Personen sind Abzüge bis zu 20% des steuerbaren Ertrages zulässig. Das sind erfreuliche Perspektiven – für Sie und uns.
Unsere Aufgaben können wir nur mit den nötigen finanziellen Mitteln erfüllen. Dazu sind wir auch auf Spenden angewiesen. Melden Sie sich doch bitte bei uns über das Kontaktformular oder telefonisch direkt beim Präsidenten Roland Kuttruff (079 107 23 94) oder bei einem der anderen Mitglieder des Stiftungsrates wenn Sie Spender oder Gönner unserer Stiftung werden möchten.

Bankverbindung
Thurgauer Kantonalbank, 8570 Weinfelden
Denkmal Stiftung Thurgau
IBAN: CH73 0078 4152 0475 2900 4

Ein Haus in den Händen der Denkmal Stiftung Thurgau

Nehmen wir an, Sie sind stolz auf Ihr kulturhistorisch wertvolles, sorgfältig gepflegtes Haus und möchten es auch für die Zukunft in sicheren Händen wissen. Sprechen Sie mit uns über mögliche Formen der Zukunftssicherung, wir beraten Sie kostenlos und zeigen Wege, auch anhand von ähnlichen Fällen, wie ein gebautes Kulturgut längerfristig angemessen genutzt und erhalten werden kann.